EU-Verträge

Die Europäische Union beruht auf rechtstaatlichen Grundsätzen. Dies bedeutet, dass sich ihr Handeln aus Verträgen ableitet, die freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbart werden. Bestehende Verträge wurden geändert und aktualisiert, um sie den Entwicklungen der Gesellschaft anzupassen. Die vorangehenden Verträge sind:

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet. Er muss von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor er, wie vorgesehen vor den Wahlen des Europäischen Parlaments im Juni 2009, in Kraft treten wird. Die wichtigsten Ziele des Vertrags sind die folgenden: die EU demokratischer zu machen, den Erwartungen der EU-Bürger an hohe Standards hinsichtlich Rechenschaftspflicht, Offenheit, Transparenz und Beteiligung gerecht zu werden und des Weiteren die EU effizienter zu gestalten und fähig zu machen, die gegenwärtigen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung anzugehen.

Das Abkommen über den Vertrag von Lissabon ist die Folge der Debatten über eine Verfassung. Ein “Vertrag über eine Verfassung über Europa” wurde von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 17. und 18. Juni 2004 verabschiedet und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet, aber er wurde nie ratifiziert.

Der Vertrag von Nizza

Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Sein Hauptzweck war eine institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktionieren konnte. Der Vertrag von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt.

Der Vertrag von Amsterdam

Der am 2. Oktober 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Mit ihm wurden der EU- und der EG-Vertrag geändert und neu nummeriert. Ihm sind die konsolidierte Fassung des EU- und des EG-Vertrages beigefügt. Mit dem Vertrag von Amsterdam erhielten die in die Buchstaben A bis S eingeteilten Artikel des Vertrages über die Europäische Union eine numerische Form.

Der Vertrag über die Europäische Union

Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Durch die Einbeziehung der Regierungszusammenarbeit in das bestehende Gemeinschaftssystem hat der Vertrag von Maastricht eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“ geschaffen. Dadurch entstand die Europäische Union (EU).

Die Einheitliche Europäische Akte

Die Einheitliche Europäische Akte, die in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet wurde, trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Sie ermöglichte die für die Verwirklichung des Binnenmarktes erforderlichen Anpassungen.

Der Fusionsvertrag

Der in Brüssel am 8. April 1965 unterzeichnete Fusionsvertrag, trat am 1. Juli 1967 in Kraft und setzte einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein.

Der Vertrag von Rom

Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet, weshalb beide Verträge gemeinsam als die Verträge von Rom bezeichnet werden.

Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Der am 18. April 1951 in Paris unterzeichnete Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief am 23. Juli 2002 aus.

Außerdem wurden die Gründungsverträge wiederholt geändert, insbesondere mit dem Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich im Jahr 1973, von Griechenland im Jahr 1981, von Spanien und Portugal im Jahr 1986, von Österreich, Finnland und Schweden im Jahr 1995, der Tschechischen Republik, Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien im Jahr 2004 und von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007.

Gestützt auf die Verträge können die EU-Organe Rechtsvorschriften erlassen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Den vollen Wortlaut der EU-Rechtsvorschriften entnehmen Sie bitte Eur-Lex, dem Rechts- und Gesetzesportal der Europäischen Union. Die im Amtsblatt (EUR-Lex) veröffentlichten Texte sind die einzigen verbindlichen Sprachfassungen.

Quelle: europa.eu – Das Portal der Europäischen Union

Nach oben scrollen