HORAK RECHTSANWÄLTE · EUROPARECHT
Europäisches Recht.
Konkrete Antworten für Ihr Unternehmen.
Wir beraten zu EU-Regulierung, grenzüberschreitenden Geschäften und der Durchsetzung Ihrer Rechte – gegenüber Behörden, Vertragspartnern und vor Gericht.
BERATUNG · VERFAHREN · RECHTSSCHUTZ
Worum geht es in Ihrem Fall?
Zwölf Einstiege für Entscheidungen, die in der Unternehmenspraxis zählen.
01
EU-Entscheidung angreifen
Klagebefugnis, Fristen und Eilrechtsschutz gegen Maßnahmen europäischer Organe prüfen.
02
EU-Recht im deutschen Verfahren
Unionsrechtliche Argumente im laufenden Verfahren nutzen und Vorlagefragen vorbereiten.
03
Behörde verletzt EU-Recht
Nationale Maßnahmen prüfen, Kommissionsbeschwerden vorbereiten und Rechtswege koordinieren.
04
Fördermittel sichern
Förderbedingungen, Rückforderungen und Subventionen von Wettbewerbern rechtlich bewerten.
05
Kartellrisiken klären
Kooperationen, Vertrieb, Zusammenschlüsse und behördliche Untersuchungen begleiten.
06
Vergabeentscheidung prüfen
Ausschluss, Wertung und Zuschlag prüfen; Rüge, Nachprüfung und Eilanträge vorbereiten.
07
In der EU verkaufen
Handelshemmnisse, nationale Zulassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen prüfen.
08
Import und Export absichern
Zollbescheide, Handelsmaßnahmen, Sanktionslisten und CBAM-Pflichten prüfen.
09
KI, Daten und Plattformen
Digitale Geschäftsmodelle, Datenzugang und regulatorische Pflichten rechtlich strukturieren.
10
Produkte und Verpackungen
Marktfähigkeit, Kennzeichnung, PPWR und Umweltaussagen im Vertrieb prüfen.
11
Marken und Designs schützen
Anmeldung, Widerspruch, Nichtigkeit und Beschwerden vor EUIPO und EU-Gerichten.
12
Forderungen europaweit durchsetzen
Gerichtsstand, anwendbares Recht und europäische Mahn- und Vollstreckungswege klären.
DER RICHTIGE RECHTSWEG
Luxemburg beginnt oft
vor einem deutschen Gericht.
Nicht jedes europarechtliche Problem führt direkt zum EuGH. Wir prüfen, welche Stelle zuständig ist, welche Fristen laufen und ob vorläufiger Rechtsschutz erforderlich ist.
Direktklagen · Vorabentscheidungen · Beschwerden · Eilverfahren · Vollstreckung
So beginnt die Zusammenarbeit
01
Sachverhalt klären
Sie schildern Ihr Anliegen und nennen Beteiligte, Bescheide und Fristen.
02
Vorgehen festlegen
Wir besprechen Prüfungsumfang, rechtliche Optionen und Vergütung.
03
Interessen vertreten
Auf dieser Grundlage folgen Beratung, Verhandlung oder die vereinbarten Verfahrensschritte.
EUROPARECHT 2026
Was Unternehmen jetzt betrifft
- EU-Designreform seit Juli 2026: Neue Darstellungen gezielt nutzenDie zweite Reformstufe eröffnet neue Möglichkeiten für digitale und dynamische Designs. Eine präzise Darstellung bleibt entscheidend.
- Umweltwerbung ab September 2026: Aussagen und Nachweise prüfenDie EU-Vorgaben gegen Greenwashing verschärfen die Anforderungen an Verbraucherwerbung. Entscheidend sind Aussage, Beleg und nationale Umsetzung.
- AI Act 2026: Transparenz bei Chatbots und generierten InhaltenArt. 50 AI Act gilt seit August 2026. Anbieter und Betreiber müssen ihre jeweiligen Informations- und Kennzeichnungspflichten prüfen.
- CBAM 2026: Importpflichten und Emissionsdaten rechtzeitig klärenDie definitive CBAM-Phase läuft seit Januar 2026. Importeure müssen Warenumfang, Ausnahmen und Datenbeschaffung zusammen prüfen.
- Data Act 2026: Datenzugang bei vernetzten Produkten mitplanenSeit September 2026 wird die Gestaltung neuer vernetzter Produkte besonders relevant. Datenzugang, Verträge und Geheimnisschutz gehören zusammen.
- PPWR seit August 2026: Was Unternehmen bei Verpackungen prüfen müssenDie neue EU-Verpackungsverordnung gilt seit 12. August 2026. Welche Pflichten jetzt greifen und welche erst später folgen.
HORAK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB
Wirtschaftsrecht und Schutzrechte zusammendenken.
Europarechtliche Fragen betreffen häufig mehrere Bereiche zugleich: Vertrieb, Technologie, Wettbewerb und Schutzrechte. Unsere Rechtsanwälte und Patentanwälte beziehen diese Zusammenhänge in die Bearbeitung ein.
Eine Lösung ohne Urteil?
Vergleich, Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren können bei grenzüberschreitenden Konflikten sinnvoll sein. Wir prüfen den passenden Weg und sichern die erforderlichen Fristen.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.