HORAK RECHTSANWÄLTE · EUROPARECHT

Europäisches Recht.
Konkrete Antworten für Ihr Unternehmen.

Wir beraten zu EU-Regulierung, grenzüberschreitenden Geschäften und der Durchsetzung Ihrer Rechte – gegenüber Behörden, Vertragspartnern und vor Gericht.

Passenden Einstieg finden ↓

BERATUNG · VERFAHREN · RECHTSSCHUTZ

Worum geht es in Ihrem Fall?

Zwölf Einstiege für Entscheidungen, die in der Unternehmenspraxis zählen.

01

EU-Entscheidung angreifen

Klagebefugnis, Fristen und Eilrechtsschutz gegen Maßnahmen europäischer Organe prüfen.

02

EU-Recht im deutschen Verfahren

Unionsrechtliche Argumente im laufenden Verfahren nutzen und Vorlagefragen vorbereiten.

03

Behörde verletzt EU-Recht

Nationale Maßnahmen prüfen, Kommissionsbeschwerden vorbereiten und Rechtswege koordinieren.

04

Fördermittel sichern

Förderbedingungen, Rückforderungen und Subventionen von Wettbewerbern rechtlich bewerten.

05

Kartellrisiken klären

Kooperationen, Vertrieb, Zusammenschlüsse und behördliche Untersuchungen begleiten.

06

Vergabeentscheidung prüfen

Ausschluss, Wertung und Zuschlag prüfen; Rüge, Nachprüfung und Eilanträge vorbereiten.

07

In der EU verkaufen

Handelshemmnisse, nationale Zulassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen prüfen.

08

Import und Export absichern

Zollbescheide, Handelsmaßnahmen, Sanktionslisten und CBAM-Pflichten prüfen.

09

KI, Daten und Plattformen

Digitale Geschäftsmodelle, Datenzugang und regulatorische Pflichten rechtlich strukturieren.

10

Produkte und Verpackungen

Marktfähigkeit, Kennzeichnung, PPWR und Umweltaussagen im Vertrieb prüfen.

11

Marken und Designs schützen

Anmeldung, Widerspruch, Nichtigkeit und Beschwerden vor EUIPO und EU-Gerichten.

12

Forderungen europaweit durchsetzen

Gerichtsstand, anwendbares Recht und europäische Mahn- und Vollstreckungswege klären.

DER RICHTIGE RECHTSWEG

Luxemburg beginnt oft
vor einem deutschen Gericht.

Nicht jedes europarechtliche Problem führt direkt zum EuGH. Wir prüfen, welche Stelle zuständig ist, welche Fristen laufen und ob vorläufiger Rechtsschutz erforderlich ist.

Direktklagen · Vorabentscheidungen · Beschwerden · Eilverfahren · Vollstreckung

So beginnt die Zusammenarbeit

01

Sachverhalt klären

Sie schildern Ihr Anliegen und nennen Beteiligte, Bescheide und Fristen.

02

Vorgehen festlegen

Wir besprechen Prüfungsumfang, rechtliche Optionen und Vergütung.

03

Interessen vertreten

Auf dieser Grundlage folgen Beratung, Verhandlung oder die vereinbarten Verfahrensschritte.

Vergütung und Beauftragung →

EUROPARECHT 2026

Was Unternehmen jetzt betrifft

HORAK RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB

Wirtschaftsrecht und Schutzrechte zusammendenken.

Europarechtliche Fragen betreffen häufig mehrere Bereiche zugleich: Vertrieb, Technologie, Wettbewerb und Schutzrechte. Unsere Rechtsanwälte und Patentanwälte beziehen diese Zusammenhänge in die Bearbeitung ein.

Anwältinnen und Anwälte · Standorte

Eine Lösung ohne Urteil?

Vergleich, Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren können bei grenzüberschreitenden Konflikten sinnvoll sein. Wir prüfen den passenden Weg und sichern die erforderlichen Fristen.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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