EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN
EU-Kartellrecht, Fusionskontrolle und FSR
Preisabsprachen, Informationsaustausch und Vertriebsbeschränkungen können kartellrechtliche Risiken auslösen. Bei Transaktionen müssen mögliche Anmeldepflichten vor dem Vollzug geklärt sein.
Vertrieb und Zusammenarbeit
Wir prüfen Vereinbarungen zwischen Unternehmen anhand von Art. 101 AEUV, einschließlich möglicher Freistellungen. Bei einer marktbeherrschenden Stellung kommt Art. 102 AEUV hinzu. Maßgeblich sind der betroffene Markt, die konkrete Beschränkung und deren wirtschaftlicher Zusammenhang.
Transaktionen vorbereiten
EU-Fusionskontrolle, nationale Zusammenschlusskontrolle und die Kontrolle drittstaatlicher Subventionen verfolgen unterschiedliche Prüfungsprogramme. Wir klären, welche Verfahren berührt sind, welche Informationen fehlen und welche Vollzugsbedingungen im Vertrag berücksichtigt werden sollten.
Auf Behördenmaßnahmen reagieren
Auskunftsverlangen, Nachprüfungen und Beschwerdeverfahren verlangen eine strukturierte Reaktion. Unterlagen müssen gesichert, Zuständigkeiten festgelegt und Aussagen abgestimmt werden. Die rechtliche Bewertung umfasst Verfahrensrechte, Vertraulichkeit und mögliche Folgeansprüche.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Vertriebs- oder Kooperationsverträge
- Umsätze, Beteiligungsverhältnisse und Marktinformationen
- Behördliche Schreiben und Fristen
- Angaben zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen
Zur Übersicht der europäischen Verfahren
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.