Data Act 2026: Datenzugang bei vernetzten Produkten mitplanen

Stand: 7. November 2026 · Rückblick auf die Entwicklungen des Jahres 2026

Seit September 2026 wird die Gestaltung neuer vernetzter Produkte besonders relevant. Datenzugang, Verträge und Geheimnisschutz gehören zusammen.

Die zusätzliche Stufe im September 2026

Der Data Act gilt grundsätzlich seit dem 12. September 2025. Die Pflicht aus Art. 3 Abs. 1 zur zugänglichen Gestaltung betrifft vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Für Hersteller ist damit die Produktentwicklung selbst Teil der rechtlichen Prüfung.

Welche Daten betroffen sind

Im Mittelpunkt stehen Produktdaten und verbundene Dienstdaten innerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs. Der Data Act betrifft nicht nur nicht personenbezogene Daten. Soweit Personenbezug besteht, müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen zusätzlich eingehalten werden. Geschäftsgeheimnisse und Rechte Dritter sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Was Unternehmen vorbereiten sollten

Zunächst sind Datenquellen, technische Zugriffsmöglichkeiten und die Rollen der Beteiligten zu erfassen. Anschließend werden Informationen für Nutzer, Antragsprozesse, Datenbereitstellung und Vertragsbedingungen aufeinander abgestimmt. Ein Wartungsanbieter, ein Maschinenhersteller und ein gewerblicher Nutzer benötigen dabei unterschiedliche Regelungen.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Beratung zu diesem Thema →

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Sachverhalts erfordert eine individuelle Prüfung.

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