Stand: 7. November 2026 · Rückblick auf die Entwicklungen des Jahres 2026
Die neue EU-Verpackungsverordnung gilt seit 12. August 2026. Welche Pflichten jetzt greifen und welche erst später folgen.
Geltungsbeginn und Übergänge
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Sie erfasst Verpackungen unabhängig von Material und Herkunft. Zahlreiche Einzelpflichten werden jedoch erst später anwendbar. Der allgemeine Geltungsbeginn bedeutet deshalb nicht, dass bereits jede neue Kennzeichnung oder Wiederverwendungsquote umgesetzt sein muss.
Was jetzt auf den Prüfstand gehört
Unternehmen sollten ihre Rolle als Hersteller, Importeur oder Händler bestimmen und Verpackungen nach Material und Verwendungszweck erfassen. Für Lebensmittelkontaktverpackungen sind insbesondere die bereits anwendbaren PFAS-Beschränkungen relevant. Lieferantenerklärungen und technische Unterlagen müssen zur konkreten Verpackung passen.
Praktische Umsetzung
Ein sinnvoller Prüfplan trennt sofortige Anforderungen von späteren Pflichten. Einkauf, Produktentwicklung und Vertrieb benötigen dieselbe Übersicht: Welche Verpackung ist betroffen, wer liefert welche Nachweise und wann muss eine Änderung umgesetzt sein? Nationale Regelungen bleiben insoweit relevant, wie das Unionsrecht hierfür Raum lässt.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Sachverhalts erfordert eine individuelle Prüfung.