EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Vergaberecht und Bieterrechtsschutz

Bei einer öffentlichen Ausschreibung kann sich der Handlungsspielraum innerhalb weniger Tage verändern. Wer einen Vergabeverstoß vermutet, sollte Ausschreibungsunterlagen, Informationsschreiben und Fristen sofort zusammenführen.

Vor dem Zuschlag handeln

Rügen und Nachprüfungsanträge richten sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Vergaberecht. In Deutschland sind im Oberschwellenbereich insbesondere die Anforderungen des GWB zu beachten. Eine Beschwerde an die Kommission ersetzt diesen Rechtsschutz nicht.

Wertung und Ausschluss nachvollziehen

Wir prüfen Eignungsanforderungen, Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Aufklärung und Ausschlussgründe. Dabei kommt es auf die dokumentierte Entscheidung und die tatsächlichen Chancen des Angebots an. Auch Akteneinsicht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gehören zur Verfahrensstrategie.

EU-Institutionen als Auftraggeber

Bei Ausschreibungen von EU-Organen können unionsrechtliche Vergabevorschriften und Direktklagen vor dem EuG einschlägig sein. Diese Verfahren sind von der nationalen Vergabenachprüfung zu trennen. Für Eilrechtsschutz müssen Dringlichkeit und drohende Nachteile konkret dargelegt werden.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Vergabeunterlagen und eingereichtes Angebot
  • Bieterfragen und Antworten
  • Ausschluss- oder Informationsschreiben
  • Nachweise über Zugang, Rüge und Kommunikation

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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