EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN
Grenzüberschreitende Verträge, Forderungen und Vollstreckung
Ein ausländischer Vertragspartner zahlt nicht oder bestreitet seine Leistungspflicht. Vor einer Klage müssen Zuständigkeit, anwendbares Recht und die spätere Vollstreckbarkeit zusammenpassen.
Verträge und Gerichtsstand
Wir prüfen Rechtswahl, Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarungen und zwingende Schutzvorschriften. Innerhalb der EU sind insbesondere die Brüssel-Ia-Verordnung und die Rom-I- beziehungsweise Rom-II-Verordnung relevant. Die Beteiligung eines Drittstaats kann eine andere Prüfung erfordern.
Den passenden Verfahrensweg wählen
Für bestimmte grenzüberschreitende Geldforderungen kommt das Europäische Mahnverfahren in Betracht. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann bei Streitwerten bis 5.000 Euro einschlägig sein; Voraussetzungen, Ausnahmen und territoriale Anwendung sind zu beachten. Beide Verfahren finden vor zuständigen nationalen Gerichten statt.
Vermögen sichern und Titel nutzen
Eine Europäische Kontenpfändung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Forderung sichern. Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils sind vom Erkenntnisverfahren zu unterscheiden. Wir prüfen Kosten, Einwendungen und verfügbare Vermögensinformationen, bevor weitere Schritte veranlasst werden.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Vertrag, AGB und Rechtswahlklauseln
- Rechnungen, Leistungsnachweise und Korrespondenz
- Daten des Schuldners und bekannte Vermögenswerte
- Vorhandene Titel und Zustellungsnachweise
Zur Übersicht der europäischen Verfahren
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.