EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN
Unionsmarken, EU-Designs und europäische Schutzrechte
Marken und Produktgestaltungen können im gesamten EU-Binnenmarkt geschützt werden. Die Wahl des Schutzrechts, die Recherche und eine passende Anmeldestrategie bestimmen den späteren Handlungsspielraum.
Schutz vorbereiten und anmelden
Bei Unionsmarken prüfen wir Zeichen, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie mögliche Konflikte. Bei EU-Designs sind Darstellung, Neuheit, Eigenart und Offenbarungen vor der Anmeldung relevant. Schutzumfang und Kosten sollten zum Vertriebsgebiet und Produktzyklus passen.
Verfahren vor dem EUIPO
Widersprüche, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sowie Beschwerden folgen eigenen Regeln. Gegen Beschwerdekammerentscheidungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage vor dem EuG erhoben werden. Verletzungsansprüche werden dagegen regelmäßig vor den zuständigen nationalen Unionsmarken- oder EU-Designgerichten verfolgt.
Patente richtig abgrenzen
Das Europäische Patentamt ist keine EU-Agentur. Verfahren nach dem Europäischen Patentübereinkommen und vor dem Einheitlichen Patentgericht folgen eigenen Grundlagen. Wir beziehen diese Wege bei technischen Schutzrechten in die Prüfung ein und unterscheiden sie von EUIPO-Verfahren.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Registerdaten und vorhandene Anmeldungen
- Zeichen- oder Designabbildungen
- Benutzungs- und Offenbarungsnachweise
- Beanstandungen, Widersprüche und Fristmitteilungen
Zur Übersicht der europäischen Verfahren
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.