EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

Unionsmarken, EU-Designs und europäische Schutzrechte

Marken und Produktgestaltungen können im gesamten EU-Binnenmarkt geschützt werden. Die Wahl des Schutzrechts, die Recherche und eine passende Anmeldestrategie bestimmen den späteren Handlungsspielraum.

Schutz vorbereiten und anmelden

Bei Unionsmarken prüfen wir Zeichen, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie mögliche Konflikte. Bei EU-Designs sind Darstellung, Neuheit, Eigenart und Offenbarungen vor der Anmeldung relevant. Schutzumfang und Kosten sollten zum Vertriebsgebiet und Produktzyklus passen.

Verfahren vor dem EUIPO

Widersprüche, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sowie Beschwerden folgen eigenen Regeln. Gegen Beschwerdekammerentscheidungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage vor dem EuG erhoben werden. Verletzungsansprüche werden dagegen regelmäßig vor den zuständigen nationalen Unionsmarken- oder EU-Designgerichten verfolgt.

Patente richtig abgrenzen

Das Europäische Patentamt ist keine EU-Agentur. Verfahren nach dem Europäischen Patentübereinkommen und vor dem Einheitlichen Patentgericht folgen eigenen Grundlagen. Wir beziehen diese Wege bei technischen Schutzrechten in die Prüfung ein und unterscheiden sie von EUIPO-Verfahren.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Registerdaten und vorhandene Anmeldungen
  • Zeichen- oder Designabbildungen
  • Benutzungs- und Offenbarungsnachweise
  • Beanstandungen, Widersprüche und Fristmitteilungen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

Nach oben scrollen