Stand: 7. November 2026 · Rückblick auf die Entwicklungen des Jahres 2026
Art. 50 AI Act gilt seit August 2026. Anbieter und Betreiber müssen ihre jeweiligen Informations- und Kennzeichnungspflichten prüfen.
Welche Pflichten seit August gelten
Art. 50 AI Act ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Er betrifft unter anderem die Information über bestimmte direkte KI-Interaktionen, technische Kennzeichnungen synthetischer Inhalte und Offenlegungspflichten für bestimmte Anwendungen. Anbieter- und Betreiberpflichten sind voneinander zu unterscheiden.
Kein einheitlicher Hinweis für jede Anwendung
Welche Information erforderlich ist, hängt von System, Inhalt und Verwendung ab. Für Textveröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen zur menschlichen Überprüfung und redaktionellen Verantwortung zu beachten. Ein pauschaler Hinweis oder sein pauschaler Verzicht ersetzt diese Prüfung nicht.
Prüfschritte für Unternehmen
Unternehmen sollten eingesetzte KI-Systeme erfassen, ihre Rolle bestimmen und die Nutzerinformation an der tatsächlichen Nutzungssituation ausrichten. Bei eingekauften Systemen gehören technische Markierungen, Dokumentation und vertragliche Zuständigkeiten in die Prüfung. Die Fristen anderer AI-Act-Pflichten sind gesondert zu bestimmen; Art. 50 bildet nicht das gesamte Regelwerk ab.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Sachverhalts erfordert eine individuelle Prüfung.