EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Beschwerde und Vertragsverletzungsverfahren

Behindert eine staatliche Regelung Ihr Unternehmen im Binnenmarkt, können nationale Rechtsbehelfe und eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission unterschiedliche Aufgaben erfüllen.

Was eine Kommissionsbeschwerde bewirken kann

Die Kommission kann mögliche Verstöße eines Mitgliedstaats untersuchen und ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einleiten. Über Einleitung und Fortführung entscheidet sie nach ihrem Ermessen. Unternehmen erheben keine eigene Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 oder 259 AEUV.

Individuelle Rechte rechtzeitig sichern

Eine Beschwerde hebt einen Bescheid nicht auf, ersetzt keine Klage und wahrt grundsätzlich keine nationalen Rechtsbehelfsfristen. Ansprüche auf Aufhebung, Zahlung oder Schadensersatz müssen auf dem jeweils zuständigen Rechtsweg verfolgt werden. Bei unionsrechtlicher Staatshaftung sind insbesondere Schutznorm, hinreichend qualifizierter Verstoß und Kausalität zu prüfen.

Weitere außergerichtliche Wege

Je nach Anliegen können SOLVIT, eine Petition an das Europäische Parlament oder eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten in Betracht kommen. Der Bürgerbeauftragte untersucht Missstände in der Verwaltung von EU-Einrichtungen, nicht allgemein das Handeln deutscher Behörden. Wir prüfen Ziel, Zuständigkeit und das Verhältnis zu laufenden Verfahren.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Nationale Vorschrift oder beanstandete Verwaltungspraxis
  • Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen
  • Nachweise des grenzüberschreitenden Sachverhalts
  • Dokumentation der wirtschaftlichen Auswirkungen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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