EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Beihilfenrecht und Fördermittel

Fördermittel können Investitionen ermöglichen und zugleich Rückforderungsrisiken begründen. Zuwendungsrecht und europäisches Beihilfenrecht müssen deshalb gemeinsam geprüft werden.

Bewilligung und Auszahlung absichern

Nicht jede staatliche Leistung ist eine Beihilfe. Zu prüfen sind insbesondere staatliche Mittel, wirtschaftlicher Vorteil, Selektivität sowie Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel. Liegt eine Beihilfe vor, kommt es auf ihre Vereinbarkeit und eine etwaige Freistellung oder Genehmigung an.

Rückforderung und Wettbewerberbeschwerde

Bei einem Rückforderungsbescheid prüfen wir Rechtsgrundlage, Berechnung, Verfahrensfehler und vorläufigen Rechtsschutz. Das unionsrechtliche Durchführungsverbot und Rückforderungsentscheidungen können den nationalen Vertrauensschutz begrenzen. Wettbewerber können unter den jeweiligen Voraussetzungen Beschwerden oder gerichtlichen Rechtsschutz prüfen lassen.

Förderung bei Transaktionen

Beim Unternehmenskauf sind Förderbescheide, Standort- und Beschäftigungsauflagen, Zweckbindungen und mögliche Rückzahlungsrisiken Teil der rechtlichen Prüfung. Drittstaatliche finanzielle Zuwendungen können zusätzlich unter die Foreign Subsidies Regulation fallen; diese ist von der Kontrolle mitgliedstaatlicher Beihilfen zu unterscheiden.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Förderbescheide, Verträge und Nebenbestimmungen
  • Anträge, Verwendungsnachweise und Änderungsmitteilungen
  • Rückforderung oder Anhörung
  • Informationen zu weiteren Förderungen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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