EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Kartellrecht, Fusionskontrolle und FSR

Preisabsprachen, Informationsaustausch und Vertriebsbeschränkungen können kartellrechtliche Risiken auslösen. Bei Transaktionen müssen mögliche Anmeldepflichten vor dem Vollzug geklärt sein.

Vertrieb und Zusammenarbeit

Wir prüfen Vereinbarungen zwischen Unternehmen anhand von Art. 101 AEUV, einschließlich möglicher Freistellungen. Bei einer marktbeherrschenden Stellung kommt Art. 102 AEUV hinzu. Maßgeblich sind der betroffene Markt, die konkrete Beschränkung und deren wirtschaftlicher Zusammenhang.

Transaktionen vorbereiten

EU-Fusionskontrolle, nationale Zusammenschlusskontrolle und die Kontrolle drittstaatlicher Subventionen verfolgen unterschiedliche Prüfungsprogramme. Wir klären, welche Verfahren berührt sind, welche Informationen fehlen und welche Vollzugsbedingungen im Vertrag berücksichtigt werden sollten.

Auf Behördenmaßnahmen reagieren

Auskunftsverlangen, Nachprüfungen und Beschwerdeverfahren verlangen eine strukturierte Reaktion. Unterlagen müssen gesichert, Zuständigkeiten festgelegt und Aussagen abgestimmt werden. Die rechtliche Bewertung umfasst Verfahrensrechte, Vertraulichkeit und mögliche Folgeansprüche.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Vertriebs- oder Kooperationsverträge
  • Umsätze, Beteiligungsverhältnisse und Marktinformationen
  • Behördliche Schreiben und Fristen
  • Angaben zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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