EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN
EU-Vergaberecht und Bieterrechtsschutz
Bei einer öffentlichen Ausschreibung kann sich der Handlungsspielraum innerhalb weniger Tage verändern. Wer einen Vergabeverstoß vermutet, sollte Ausschreibungsunterlagen, Informationsschreiben und Fristen sofort zusammenführen.
Vor dem Zuschlag handeln
Rügen und Nachprüfungsanträge richten sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Vergaberecht. In Deutschland sind im Oberschwellenbereich insbesondere die Anforderungen des GWB zu beachten. Eine Beschwerde an die Kommission ersetzt diesen Rechtsschutz nicht.
Wertung und Ausschluss nachvollziehen
Wir prüfen Eignungsanforderungen, Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Aufklärung und Ausschlussgründe. Dabei kommt es auf die dokumentierte Entscheidung und die tatsächlichen Chancen des Angebots an. Auch Akteneinsicht und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gehören zur Verfahrensstrategie.
EU-Institutionen als Auftraggeber
Bei Ausschreibungen von EU-Organen können unionsrechtliche Vergabevorschriften und Direktklagen vor dem EuG einschlägig sein. Diese Verfahren sind von der nationalen Vergabenachprüfung zu trennen. Für Eilrechtsschutz müssen Dringlichkeit und drohende Nachteile konkret dargelegt werden.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Vergabeunterlagen und eingereichtes Angebot
- Bieterfragen und Antworten
- Ausschluss- oder Informationsschreiben
- Nachweise über Zugang, Rüge und Kommunikation
Zur Übersicht der europäischen Verfahren
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.