EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Zollrecht, Sanktionen und Außenhandel

Import- und Exportgeschäfte verbinden Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht und vertragliche Risiken. Eine fehlerhafte Tarifierung oder ein übersehener Sanktionsbezug kann Lieferungen blockieren.

Zoll und Handelsschutz

Wir prüfen zolltarifliche Einreihung, Ursprung, Zollwert und Rechtsbehelfe gegen Abgabenbescheide. Bei Antidumping- oder Ausgleichszöllen kommt es zusätzlich auf Produktdefinition, Hersteller, Herkunft und den einschlägigen Rechtsakt an.

Sanktionen und Exportkontrolle

Eine Prüfung erfasst Vertragspartner, Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Waren, Verwendungszweck und Zahlungswege. Auch mittelbare Bereitstellungsverbote und Umgehungsrisiken können relevant sein. EU-Sanktionsrecht und nationale Genehmigungsverfahren sind voneinander zu unterscheiden.

CBAM in der Importpraxis

Seit 2026 gilt die definitive Phase des CO₂-Grenzausgleichs. Für Unternehmen sind Warenumfang, Mengenschwellen und Ausnahmen, Anmelderstatus sowie Emissionsdaten zu prüfen. Lieferverträge sollten regeln, wer benötigte Daten liefert und die wirtschaftlichen Belastungen trägt.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Zollbescheide und Zollanmeldungen
  • Warennummern, Ursprungs- und Lieferantennachweise
  • Vertragspartner und Beteiligungsstrukturen
  • Warenmengen und Emissionsunterlagen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

Nach oben scrollen