EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Digitalrecht: KI, Data Act, DSA und Datenschutz

Ein digitales Angebot kann gleichzeitig dem AI Act, der DSGVO, dem Data Act und Plattformregeln unterliegen. Die Prüfung beginnt mit der konkreten Funktion des Produkts und der Rolle Ihres Unternehmens.

Rollen und Pflichten bestimmen

Anbieter, Betreiber, Dateninhaber, Nutzer und Vermittlungsdienst haben unterschiedliche Pflichten. Wir erfassen Dienste, Datenflüsse, Vertragspartner und Einsatzkontexte und ordnen die einschlägigen Regelwerke zu. Eine pauschale Einordnung als „KI-konform“ ersetzt diese Prüfung nicht.

KI und transparente Kommunikation

Bei KI-Systemen sind unter anderem verbotene Praktiken, Risikokategorie, Transparenzpflichten und die jeweils geltenden Übergangsregeln zu prüfen. Seit August 2026 sind insbesondere die Vorgaben des Art. 50 AI Act für bestimmte Interaktionen und Inhalte praktisch relevant.

Datenzugang und Verträge

Der Data Act betrifft auch vernetzte Maschinen und zugehörige Dienste. Wir prüfen Datenzugang, Geheimnisschutz, Nutzungsrechte und vertragliche Bedingungen. Personenbezogene Daten unterliegen zusätzlich dem Datenschutzrecht; der Data Act schafft keine allgemeine Erlaubnis für deren Verarbeitung. Bei Plattformen sind DSA-Pflichten und Rechtsschutz gegen Maßnahmen gesondert zu prüfen.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Beschreibung der Software und ihrer Einsatzfälle
  • Datenflussübersicht und Rollenverteilung
  • Anbieter-, Cloud- und Datenverträge
  • Behördliche Anfragen oder Plattformentscheidungen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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