EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

EU-Produktrecht, Verpackungen und Umweltwerbung

Produkte müssen im Zielmarkt sicher, korrekt gekennzeichnet und rechtmäßig beworben werden. Hersteller, Importeure und Händler treffen dabei unterschiedliche Pflichten.

Produktprüfung entlang der Lieferkette

Wir klären, welche allgemeinen und sektoralen Vorschriften gelten, wer als verantwortlicher Wirtschaftsakteur handelt und welche Nachweise benötigt werden. Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemikalien erfordern jeweils eine gesonderte regulatorische Einordnung.

Verpackungen und Nachweise

Die Verpackungsverordnung PPWR gilt grundsätzlich seit 12. August 2026, enthält jedoch gestaffelte Vorgaben. Nicht alle Kennzeichnungs-, Recycling- oder Wiederverwendungspflichten greifen gleichzeitig. Wir ordnen die konkrete Verpackung und Ihre Rolle ein und prüfen Lieferantennachweise und Vertragsregelungen.

Werbeaussagen und Behördenverfahren

Umweltaussagen müssen mit belastbaren Nachweisen und dem richtigen Bezugsgegenstand übereinstimmen. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ können problematisch sein. Bei Beanstandungen, Rückrufen oder Vertriebsverboten prüfen wir die Rechtsgrundlage, die Kommunikation und den geeigneten Rechtsschutz.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Produktdaten, Verpackungsmuster und Etiketten
  • Konformitäts- und Prüfunterlagen
  • Werbemittel und Nachweise für Umweltangaben
  • Behördliche Beanstandungen

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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