EUROPARECHT FÜR UNTERNEHMEN

Grenzüberschreitende Verträge, Forderungen und Vollstreckung

Ein ausländischer Vertragspartner zahlt nicht oder bestreitet seine Leistungspflicht. Vor einer Klage müssen Zuständigkeit, anwendbares Recht und die spätere Vollstreckbarkeit zusammenpassen.

Verträge und Gerichtsstand

Wir prüfen Rechtswahl, Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarungen und zwingende Schutzvorschriften. Innerhalb der EU sind insbesondere die Brüssel-Ia-Verordnung und die Rom-I- beziehungsweise Rom-II-Verordnung relevant. Die Beteiligung eines Drittstaats kann eine andere Prüfung erfordern.

Den passenden Verfahrensweg wählen

Für bestimmte grenzüberschreitende Geldforderungen kommt das Europäische Mahnverfahren in Betracht. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann bei Streitwerten bis 5.000 Euro einschlägig sein; Voraussetzungen, Ausnahmen und territoriale Anwendung sind zu beachten. Beide Verfahren finden vor zuständigen nationalen Gerichten statt.

Vermögen sichern und Titel nutzen

Eine Europäische Kontenpfändung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Forderung sichern. Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils sind vom Erkenntnisverfahren zu unterscheiden. Wir prüfen Kosten, Einwendungen und verfügbare Vermögensinformationen, bevor weitere Schritte veranlasst werden.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Vertrag, AGB und Rechtswahlklauseln
  • Rechnungen, Leistungsnachweise und Korrespondenz
  • Daten des Schuldners und bekannte Vermögenswerte
  • Vorhandene Titel und Zustellungsnachweise

Zur Übersicht der europäischen Verfahren

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.

+49 511 357356-0 · info@dieeuroparechtler.eu

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