Umweltwerbung ab September 2026: Aussagen und Nachweise prüfen

Stand: 7. November 2026 · Rückblick auf die Entwicklungen des Jahres 2026

Die EU-Vorgaben gegen Greenwashing verschärfen die Anforderungen an Verbraucherwerbung. Entscheidend sind Aussage, Beleg und nationale Umsetzung.

Neue Vorgaben für Verbraucherwerbung

Die Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt den Schutz vor irreführenden Umweltaussagen und verbessert Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Die Umsetzungsfrist endete am 27. März 2026; die nationalen Umsetzungsvorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Bei einer konkreten Kampagne ist der Rechtsstand im Zielmarkt zu prüfen.

Die Aussage muss zum Nachweis passen

Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ können sehr weit verstanden werden. Die Prüfung sollte deshalb erfassen, ob eine Aussage das gesamte Produkt, einzelne Eigenschaften oder das Unternehmen betrifft. Ein begrenzter Nachweis trägt nicht automatisch eine umfassende Werbeaussage.

Kampagnen systematisch überprüfen

Unternehmen sollten Verpackungen, Produktseiten, Anzeigen und Vertriebsunterlagen zusammen prüfen. Für jede Aussage braucht es einen nachvollziehbaren Bezugsgegenstand und passende Belege. Auch Nachhaltigkeitssiegel, Zukunftsversprechen und Aussagen über Kompensation erfordern eine gesonderte Bewertung. Die Richtlinie ist von weiteren Gesetzgebungsvorhaben zu Umweltaussagen zu unterscheiden.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Beratung zu diesem Thema →

Nach oben scrollen