Streitbeilegung
Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren
Grenzüberschreitende Konflikte lösen: Verhandlungsoptionen nutzen, Geschäftsbeziehungen schützen und Rechte wirksam sichern.
Welcher Weg passt zum Konflikt?
Bei Liefer-, Vertriebs-, Lizenz- und Kooperationsverträgen kann eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich sinnvoll sein. Maßgeblich sind der Streitwert, die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung, Vertraulichkeit, Zeitdruck und die spätere Durchsetzbarkeit. Wir prüfen zunächst vorhandene Gerichtsstands-, Schieds- und Eskalationsklauseln.
Verhandlung und Vergleich
Ein Vergleich kann Zahlungen, Fristen, Lizenzen, künftige Lieferbedingungen und gegenseitige Ansprüche gemeinsam regeln. Wichtig sind ein klarer Umfang der Erledigung, Vertretungsbefugnisse, das anwendbare Recht und eine belastbare Absicherung der vereinbarten Leistung.
Grenzüberschreitende Mediation
Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien bei einer einvernehmlichen Lösung. Er entscheidet den Streit nicht. Die EU-Mediationsrichtlinie bildet einen Rahmen für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen; die konkrete Umsetzung und Vollstreckbarkeit richten sich nach den einschlägigen nationalen Regeln. Wir begleiten Mandanten bei Vorbereitung, Verhandlung und Gestaltung der Abschlussvereinbarung.
Schiedsverfahren im europäischen Geschäftsverkehr
Schiedsgerichte entscheiden auf Grundlage einer wirksamen Schiedsvereinbarung. Bei der Vertragsgestaltung sind Schiedsort, Institution oder Verfahrensordnung, Sprache, Zahl der Schiedsrichter und Eilrechtsschutz zu klären. Ein Schiedsverfahren ist kein Verfahren vor einem EU-Gericht. Zwingendes Unionsrecht und die Grenzen der Schiedsfähigkeit bleiben zu beachten; die Anerkennung und Vollstreckung muss für die betroffenen Staaten gesondert geprüft werden.
EUIPO-Mediation bei Marken- und Designkonflikten
In geeigneten streitigen Verfahren vor dem EUIPO kann dessen Mediationszentrum eine Einigung unterstützen. Mit Zustimmung der Parteien können auch weitere zusammenhängende IP-Konflikte einbezogen werden. Das Zentrum bietet Mediation, aber keine Schiedsentscheidung an. Eine vereinbarte Aussetzung und sämtliche Verfahrensfristen müssen ausdrücklich im Blick bleiben.
Schlichtung und Verbraucherstreitbeilegung
Branchenbezogene Schlichtungsstellen können für bestimmte Konflikte zuständig sein. Für Unternehmen mit Verbraucherkunden sind zusätzlich Informations- und gegebenenfalls Teilnahmeverpflichtungen zu prüfen. Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Sie ist kein aktuell verfügbarer Beschwerdeweg; andere Pflichten zur Verbraucherstreitbeilegung entfallen dadurch nicht pauschal.
SOLVIT und Bürgerbeauftragter: andere Aufgaben
Bei möglichen Binnenmarktverstößen einer nationalen Behörde kann SOLVIT praktisch helfen. Beschwerden über Missstände in EU-Institutionen können zum Europäischen Bürgerbeauftragten gehören. Beide Wege ersetzen weder eine verbindliche Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche noch notwendige fristgerechte Rechtsbehelfe.
Fristen und Eilrechtsschutz sichern
Verhandlungen, Mediationsanträge oder Schlichtungsversuche hemmen nicht automatisch jede Klage-, Rechtsmittel- oder Verjährungsfrist. Vor dem Einstieg klären wir deshalb Fristenschutz, Vertraulichkeit, Kosten, den Umgang mit Beweismitteln und die Frage, ob einstweiliger Rechtsschutz parallel erforderlich ist.
Unterlagen für die erste Prüfung
- Vertrag einschließlich Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln
- Bisheriger Schriftwechsel, Forderungsaufstellung und Verfahrensstand
- Laufende Fristen, beteiligte Staaten und gewünschte Lösung
Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns den Sachverhalt, die beteiligten Unternehmen und etwaige Fristen. Wir klären den Prüfungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung.